12 / 2010
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Jahreszahlen 2011
  (alle Zahlen in %-‰ oder CHF)  
Sozialversicherungsbeiträge 2011 2010
AHV
IV
EO
ALV
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Invalidenversicherung
Erwerbsersatzordnung
Arbeitslosenversicherung, bis max. CHF 126'000
Arbeistlosenversicherung, ab CHF 126'000 (1%)
8.40%
1.40%
0.50%
2.20%
(0.50%)

8.40%
1.40%
0.30%
2.00%
(0.00%)

Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen)
Je zur Hälfte der Prämien zu Lasten Arbeitgeber / Arbeitnehmer
12.50%
6.25%
12.10%
6.05%

Beitragsfreies Einkommen 2011 2010
Für AHV-Rentner pro Jahr 16'800 16'800

1. Säule - Rentenalter und AHV-Altersrente 2011 2010
Ordentliches Rentenalter
Mann
Frau

1947
1946

1946
1945

Minimal pro Monat
Maximal pro Monat
Maximale Ehepaarrente pro Monat

1'160
2'320
3'480

1'140
2'280
3'420

Rentenaufschub Mann und Frau
- für 1 Jahr
- für 2 Jahre
- für 3 Jahre


+ 5.20%
+ 10.80%
+ 17.10%


+ 5.20%
+ 10.80%
+ 17.10%

Rentenvorbezug Mann
- für 1 Jahr
- für 2 Jahre


- 6.80%
- 13.60%


- 6.80%
- 13.60%

Rentenvorbezug Frau
- für 1 Jahr
- für 2 Jahre


- 3.40%
- 6.80%


- 6.80%
- 13.60%

Die Rente kann um max. zwei Jahre vorbezogen werden. Frauen mit Jahrgang 1947 und älter profitieren dabei von einem reduzierten Kürzungssatz (3.4% pro Jahr statt 6.8% pro Jahr).

2. Säule - Berufliche Vorsorge 2011 2010
Eintrittslohn pro Jahr
Minimal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr
Oberer Grenzbetrag nach BVG pro Jahr
Koordinationsabzug pro Jahr
Maximal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr
Gesetzlicher Mindestzinssatz

20'880
3'480
83'520
24'360
59'160
2.00%
20'520
3'420
82'080
23'940
58'140
2.00%

Beitragspflicht: Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität. Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres zusätzlich auch Alterssparen.

3. Säule - Gebundene Vorsorge (freiwillig) 2011 2010
Erwerbstätige mit 2. Säule
Erwerbstätige ohne 2. Säule (max 20% vom Erwerbseinkommen) höchstens

6'682
33'408
6'566
32'832

Die gebundene Vorsorge 3a kann maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter (64/65. Altersjahr) hinaus geäufnet und die Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Voraussetzungen sind, dass weiterhin eine Erwerbstätigkeit besteht und ein AHV-pflichtiges Einkommen abgerechnet wird.

Steuerbegünstigte Einlagen in die gebundene Säule 3a können auch von AHV-Rentern, welche einen AHV-Lohn von weniger als CHF 1'400 pro Monat beziehen und somit keine AHV-Beiträge abrechnen, geleistet werden.

Mehrwertsteuer 2011 2010
Normalsatz
Reduzierter Satz
Sondersatz

8.0%
2.5%
3.8%
7.6%
2.4%
3.6%

Zinssätze für die Berechnung der Geldwerten Leistungen 2011 2010
Vorschüsse an Beteiligte,
- aus Eigenkapital finanziert
- aus Fremdkapital finanziert (SK = Selbskosten)


2.25%
SK + 0.50%

2.25%
SK + 0.50%

Vorschüsse von Beteiligten,
für Liegenschaftskredite
- bis zu einem Kredt in der Höhe der 1. Hypothek
   für Wohnbau und Landwirtschaft
   für Industrie und Gewerbe
- Rest





2.25%
2.75%
3.00%




2.25%
2.75%
3.00%

Betriebskredite
- bei Handels- und Fabrikationsunternehmen
- bei Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften


4.50%
4.00%


4.50%
4.00%


Maximalsteuersätze für Private und Firmen 2011 2010
Einkommenssteuer
Vermögenssteuer

11.00%
1.75‰
11.00%
2.25‰

Gewinn- und Kapitalsteuer
(AG/GmbH)
- Ertragssteuer (vom Gewinn vor Steuern)
- Kapitalsteuer (vom Kapital)
- kant. Zuschlagsteuer (5.5% + 0.25%) x 99%
- Kultussteuer (5.5% + 0.25%) x 10.5%
- direkte Bundessteuer
Total


5.50%
0.25%
5.70%
0.60%
8.50%
20.55%

5.50%
0.25%
5.70%
0.60%
8.50%
20.55%